Amazon Umsatzsteuervereinbarung

Was ist die Amazon Umsatzsteuervereinbarung?

Die Umsatzsteuervereinbarung für Amazon-Händler dient dazu zu bestimmen, ob und wie hoch der Marktplatz auf entstandene Kosten wie monatliche Verkäufergebühren und auf andere Amazon-Services, wie zum Beispiel PPC Werbung eine Umsatzsteuer in Rechnung stellen darf.

Bis Oktober 2018 wurden alle Rechnung an die Unternehmer aus Deutschland von Amazon Luxembourg gestellt. Wenn der Amazon-Verkäufer steuerlich in Deutschland registriert war und seine Umsatzsteuer-ID auch im Seller Central eingetragen hat, stellte Amazon eine Netto Rechnung mit Verweis auf das sogenannte Reverse Charge Verfahren. Mit der Übertragung der Umsatzsteuerschuld auf den Händler wurde dies in der Umsatzsteuer-Voranmeldung in Deutschland berücksichtigt.

Im Zuge einer Umstrukturierung bei Amazon stellt der Onlineriese seit Oktober 2018 seine Rechnungen für Services, die mit Gesponserten Anzeigen also PPC Kampagnen in Verbindung stehen, über lokale Werbeniederlassungen in Großbritannien, Deutschland, Frankreich, Spanien und Italien mit einer ausgewiesenen Umsatzsteuer aus.

Wie wirkt sich die Eingabe der Umsatzsteuer-ID bei Amazon aus?

Ohne eingetragener USt-ID berechnet Amazon auf alle seine Dienstleistungen 19% deutsche Mehrwertsteuer. Gleichzeitig bleibt der Händler in der Pflicht, die Mehrwertsteuer in Höhe von 19% an das Finanzamt abzuführen. Eine Erstattung der doppelt bezahlten MwSt. kann nicht geltend gemacht werden. 

Mit der eingetragenen ID wird das Reverse Charge Verfahren angewendet. Für den Online-Händler heißt das, dass er die USt direkt ggü. seinem Finanzamt deklariert und diese ggf. als Vorsteuer verrechnet.

Was sind die Amazon Umsatzsteuervereinbarung Bedingungen?

Wer kann die Umsatzsteuervereinbarung nutzen?

Betreibt der Online-Händler ein Unternehmen in einem der unten aufgeführten Länder und besitzt eine Steuernummer von der Steuerbehörde in diesem Land, kann er diese über Seller Central an Amazon übermitteln und damit Umsatzsteuervereinbarung mit Amazon abschließen. 

Für welche Länder ist die Nutzung der Umsatzsteuervereinbarung zulässig?

Die Steuernummern aus den folgenden Ländern sind bei Amazon zulässig:

  • 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)
  • Vereinigtes Königreich (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)
  • Liechtenstein (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)
  • Neuseeland (GST-Nummer)
  • Russland (Staatliche Registrierungsnummer)
  • Schweiz (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)
  • Australien (Australian Business Number)
  • Taiwan (Unified Business Number)
  • Serbien (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)
  • Albanien (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)
  • Weißrussland (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)
  • Saudi-Arabien (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)
  • Vereinigte Arabische Emirate (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)
  • Türkei (Vergi Kimlik-Nummer, VKN)
  • Südkorea (Handelsregisternummer)
  • Quebec (Umsatzsteuernummer von Quebec)
  • Türkei (Türkische Vergi Kimlik-Nummer)
  • Südafrika (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)
  • Indien (Goods Services Tax ID)

Welche Voraussetzungen muss der Händler erfüllen, um die Umsatzsteuervereinbarung nutzen zu können? 

Bevor die Steuernummer übermittelt wird, muss der Händler überprüfen, ob er mit den geltenden Amazon-Bestimmungen einverstanden ist und diese bestätigen. Sollten die Angaben nicht stimmen, besteht sogar die Gefahr, dass Amazon für eine kurze Zeit das Konto sperrt, bis der Fall überprüft wird:

  • Die Steuernummer, die der Händler in Seller Central einträgt, gehört zum Unternehmen, das der Händler betreibt, und von dem aus er die Verkäufe bei Amazon tätigt.
  • Alle Transaktionen des Verkäuferkontos sind geschäftliche Transaktionen des Unternehmens.
  • Die Steuernummer und alle anderen bereitgestellten Informationen zum Unternehmen sind wahrheitsgemäß, genau und aktuell. Im Falle einer Änderung müssen die Angaben sofort aktualisiert werden.
  • Alle Informationen, einschließlich der Steuernummer, werden in Übereinstimmung mit den Bedingungen des Amazon Services Europe Business Solutions Vertrags und der Datenschutzbestimmungen erfasst, verarbeitet und verwaltet.
  • ACHTUNG: Amazon behält sich das Recht vor, weitere Informationen zur Überprüfung der Gültigkeit der Verkäuferkontoinformationen, einschließlich der Steuernummer einzuholen. Bei Nachfrage seitens Amazon müssen diese zur Verfügung gestellt werden.
  • Amazon behält sich das Recht vor, alle anfallenden und nicht erhobenen Umsatzsteuerbeträge in Rechnung zu stellen, wenn die angegebene Steuernummer ungültig ist. Das unwiderrufliche Recht, die Kreditkarte des Händlers mit diesen nicht erhobenen Umsatzsteuerbeträgen zu belasten muss dem Onlineriese erteilt werden.

Auf welche Amazon Gebühren fällt die Umsatzsteuer in Deutschland an?

Ab 1. Oktober 2018 stellt Amazon alle Rechnungen für Services, die mit Gesponserten Anzeigen also PPC Kampagnen in Verbindung stehen, über lokale Werbeniederlassungen aus. Diese sind:

  • Amazon Online UK Limited
  • Amazon Online Germany GmbH
  • Amazon Online France SAS
  • Amazon Online Spain S.L.U.
  • und Amazon Online Italy S.r.l. 

Das heißt, dass den Onlinehändlern aus Großbritannien, Deutschland, Frankreich, Spanien und Italien Amazon eine lokale Umsatzsteuer in Rechnung stellen muss.

Mit dem Abschließen der Umsatzsteuervereinbarung werden auch hier die in den jeweiligen Ländern geltenden Steuersätze in Rechnung gestellt.  

Wie sieht das in der Praxis aus? 

PPC Leistungen auf Amazon.de

Bucht ein Verkäufer aus Deutschland eine Werbekampagne auf Amazon.de, so wird dies über die Amazon Online Germany GmbH aus Deutschland mit 19% Umsatzsteuer berechnet. 

PPC Leistungen auf anderen Marktplätzen

Bucht er jedoch eine Kampagne zum Beispiel auf Amazon.es, so wird die Leistung von Amazon Online Spain S.L.U. mit 0% Umsatzsteuer berechnet. Der Händler muss also das Reverse Charge Verfahren einleiten.

Achtung: Bei der Rechnungsstellung ist ausschlaggebend, wo der Firmensitz des Händlers ist. Sollte der deutsche Händler eine Steuernummer zum Beispiel in Spanien besitzen, wird die Rechnung immer an den Firmensitz und dortige Umsatzsteuer-ID Nummer gestellt – also in Deutschland. Es entsteht also keine ergänzende Meldungspflicht in Spanien aufgrund der entstandenen Werbekosten auf Amazon.es.

Fällt bei Amazon FBA eine Umsatzsteuer an?

Fulfillment by Amazon (FBA) ist ein Dienst, der von Amazon Luxembourg abgerechnet wird. Für einen deutschen Händler heißt das, dass für die FBA Gebühren keine Umsatzsteuer erhoben wird. Hier gilt das Reverse Charge Verfahren.

Für die über FBA versandte Ware muss der Händler wiederum dem Käufer eine Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Dabei gilt nicht der Ort des Versandlagers, aus dem der Ware rausgegangen ist, sondern der Leistungsort, also das Land des Käufers. 

Wie kann man die Amazon Steuernummer für die Umsatzsteuervereinbarung übermitteln?

So übermitteln Sie bei Amazon Ihre Umsatzsteuer-ID:

  • Melden Sie sich in Seller Central an.
  • Klicken Sie unter Einstellungen auf Informationen zum Verkäuferkonto.
  • Klicken Sie im Abschnitt Steuerinformationen auf USt-IdNr.
  • Klicken Sie auf “Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hinzufügen”.
  • Wählen Sie Deutschland aus der Liste der Länder aus.
  • Fügen Sie Ihre Umsatzsteuer-ID hinzu.
  • Wählen Sie eine Adresse aus oder fügen Sie eine neue Adresse hinzu.
  • Klicken Sie auf den Link zur Steueranmeldungsvereinbarung, um die Bedingungen zu lesen.
  • Klicken Sie auf USt-IdNr. hinzufügen.