Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Präambel: Alle Bezeichnungen in männlicher Form sollen gleichfalls in weiblicher Form gelten.

Definitionen: 

“SELLERLOGIC” bezeichnet die SELLERLOGIC GmbH, Willicher Str. 23-25, 40547 Düsseldorf, Deutschland. 

“SELLERLOGIC Dienst” bezeichnet die von SELLERLOGIC erstellten Softwareanwendungen sowie angebotenen Online-Dienste, die Nutzern zur Unterstützung ihrer gewerblichen Tätigkeiten zur Verfügung gestellt werden.

“Nutzer” bezeichnet den Vertragspartner von SELLERLOGIC, der einen SELLERLOGIC Dienst nutzt.

“Nutzungsvertrag” bezeichnet die vertragliche Vereinbarung zwischen Nutzer und SELLERLOGIC über die zu erbringenden Haupt- und Nebenleistungen zwischen den beiden Parteien, bestehend aus den formularmäßigen Bedingungen – Allgemeine Geschäftsbedingungen – und der konkreten Auswahl des Leistungspakets.

“SELLERLOGIC Materialien” bezeichnet Materialien (z.B. API, Dokumentationen, Software-Bibliotheken) gleich welchen Formats oder gleich welchen Mediums, die SELLERLOGIC im Rahmen und zwecks Nutzung des SELLERLOGIC Dienstes zur Verfügung stellt. 

„Fall“ bezeichnet einen Fehlerfund, den SELLERLOGIC aufzeigt und dokumentiert.

“Parteien” bezeichnet den Nutzer und SELLERLOGIC.

§1 Allgemeines

Die SELLERLOGIC GmbH betreibt im Internet u. a. unter der Domain „sellerlogic.com“ über das Internet nutzbare Softwareanwendungen und Online-Dienste (SELLERLOGIC Dienst), die Nutzer bei ihren gewerblichen Tätigkeiten unterstützen. Anbieter des SELLERLOGIC Dienstes ist die SELLERLOGIC GmbH, Willicher Str. 23-25, 40547 Düsseldorf, Deutschland.

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle, auch zukünftige Geschäftsbeziehungen, zwischen dem Nutzer und SELLERLOGIC. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Nutzers (auch z. B. Bezugsbedingungen, Einkaufsbedingungen) werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Geltung ist bei Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart. Jedem formularmäßigen Hinweis auf Geschäftsbedingungen des Nutzers wird ausdrücklich widersprochen.

§2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Nutzungsvertrages ist die Bereitstellung des SELLERLOGIC Dienstes zur Nutzung der Funktionalitäten für den Nutzer. Der jeweilige Leistungsumfang richtet sich nach dem vom Nutzer gewählten Leistungspaket.

Für die Nutzung des SELLERLOGIC Dienstes muss der Nutzer über einen Internetanschluss, ein internetfähiges Endgerät und einen aktuellen Internetbrowser verfügen, deren Kosten er selbst zu tragen hat.

Für die Nutzung des SELLERLOGIC Dienstes muss der Nutzer ferner über ausreichende Zugangsberechtigungen zu den jeweils adressierten Plattformen verfügen. Um den SELLERLOGIC Dienst von SELLERLOGIC nutzen zu können, müssen die Zugangsberechtigungen zu diesen Plattformen bei SELLERLOGIC hinterlegt werden. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind die Zugangsberechtigungen durch den Nutzer zu entfernen. Die Schaffung, Aufrechterhaltung und Entfernung dieser Voraussetzung ist alleinige Aufgabe des Nutzers.

Kein Vertragsgegenstand ist die Erzielung eines bestimmten Erfolges. SELLERLOGIC bietet lediglich die Nutzungsmöglichkeit für bestimmte SELLERLOGIC Dienste, deren erfolgreicher Einsatz ist ausschließlich Aufgabe des Nutzers.

§3 Vertragsschluss

Die Nutzung des SELLERLOGIC Dienstes ist nur im Rahmen eines Nutzungsvertrages möglich. Der Abschluss eines Vertrags über die Nutzung des SELLERLOGIC Dienstes ist nur Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen möglich.

Der Nutzer ist verpflichtet, bei Abschluss eines Nutzungsvertrages nur wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person und dem Unternehmen zu machen und seine Daten stets aktuell zu halten.

SELLERLOGIC bietet für bestimmte Leistungen zunächst den Abschluss von kostenlosen, laufzeitbeschränkten, im Leistungsumfang möglicherweise eingeschränkten und nur zu Testzwecken vorgesehenen Nutzungsverträgen an. Hier ist bereits das Bereitstellen des Anmeldeformulars durch SELLERLOGIC ein Angebot zum Abschluss eines solchen Vertrages. Dieses Angebot nimmt der Nutzer an, indem er das Formular ausfüllt und dieses mit der dafür vorgesehenen Schaltfläche absendet.

Darüber hinaus bietet SELLERLOGIC auch den Abschluss von kostenpflichtigen Nutzungsverträgen an. Hierzu kann der Nutzer in seinem Benutzerkonto die zur Verfügung stehenden Leistungspakete einsehen und auswählen. Diese Auswahlmöglichkeit ist bereits ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages. Dieses Angebot nimmt der Nutzer an, indem er das Paket auswählt und dies mit der entsprechenden Schaltfläche bestätigt.

Der Nutzer hat jeweils die Möglichkeit, vor Absenden seiner Vertragserklärung seine Angaben zu prüfen und ggf. durch Ändern der entsprechenden Felder zu korrigieren. Ferner kann er die von ihm ausgewählten Leistungen prüfen und durch Betätigen der entsprechenden Auswahlboxen ändern.

SELLERLOGIC wird dem Nutzer den Eingang der Vertragserklärung unverzüglich durch Zusenden einer Aktivierungsbestätigung per E-Mail mitteilen. Grundlage für das Zustandekommen des Vertrages ist die deutsche Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusammen mit dem ausgewählten Leistungspaket. Sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einer Übersetzung zur Verfügung gestellt werden, so ist allein die deutsche Fassung für die Auslegung des Vertrages maßgeblich.   Der dem Vertragsabschluss zugrunde liegende Vertragstext der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auf der Homepage von SELLERLOGIC tagesaktuell unter „sellerlogic.com“ abrufbar. Es obliegt dem Nutzer sich eine Kopie der geltenden Fassung bei Vertragsabschluss zu erstellen, da auf der Homepage von SELLERLOGIC jeweils nur die aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen abrufbar ist.

§4 Bereitstellung des SELLERLOGIC Dienstes

Der SELLERLOGIC Dienst wird dem Nutzer bei kostenlosen Nutzungsverträgen mit Registrierung, bei kostenpflichtigen Nutzungsverträgen mit Freischaltung durch SELLERLOGIC bereitgestellt.

Jeder einzelne Benutzer innerhalb eines Nutzerkontos ist gesondert vom Nutzer anzulegen (Benutzeraccount), die Nutzung eines Benutzeraccounts durch mehrere Personen ist nicht gestattet.

Übergabepunkt für die Bereitstellung des SELLERLOGIC Dienstes ist der Routerausgang des Rechenzentrums von SELLERLOGIC. SELLERLOGIC schuldet eine Verfügbarkeit des SELLERLOGIC Dienstes am Übergabepunkt von 98% im Jahresmittel.

§5 Nutzungsbefugnis, Rechte

SELLERLOGIC räumt dem Nutzer das einfache, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht ein, den SELLERLOGIC Dienst während der Laufzeit des Vertrages für eigene Unternehmenszwecke zu nutzen. Nicht eingeräumte Rechte stehen dem Nutzer nicht zu. Der Nutzer ist insbesondere nicht berechtigt, Dritten den SELLERLOGIC Dienst zur Nutzung zu überlassen oder mittels des SELLERLOGIC Dienstes Leistungen für Dritte zu erbringen. Hiervon ausgenommen sind Dienstleister, die unmittelbar für den Nutzer tätig werden.

Ebenfalls nur mit vorheriger Zustimmung von SELLERLOGIC gestattet ist das Anfertigen und Veröffentlichen von Videos oder Screenshots der Benutzeroberfläche des SELLERLOGIC Dienstes.

Sofern und soweit während der Laufzeit des Nutzungsvertrages auf dem Server von SELLERLOGIC eine Datenbank, Datenbanken oder ein Datenbankwerk oder Datenbankwerke entstehen, stehen alle Rechte hieran dem Nutzer zu. Der Nutzer bleibt auch nach Vertragsende Rechteinhaber an dergestalt entstandenen Datenbanken bzw. Datenbankwerken.

§6 Empfehlungen des Nutzers / Entwicklungen von SELLERLOGIC 

Wenn der Nutzer SELLERLOGIC Verbesserungen für den SELLERLOGIC Dienst oder die von SELLERLOGIC erstellten Materialien (SELLERLOGIC Materialien) des SELLERLOGIC Dienstes vorschlägt, werden alle Rechte, Titel und Ansprüche an seinen Vorschlägen an SELLERLOGIC übergehen, auch wenn der Nutzer die Vorschläge als vertraulich gekennzeichnet hat. Der Nutzer erteilt SELLERLOGIC hiermit ein(e) unwiderrufliche(s) lizenzgebührenfreie(s), weltweite(s) Recht und Lizenz zur Nutzung, Offenlegung, Vervielfältigung, Änderung, Übertragung und anderweitigen Verteilung und Nutzbarmachung seiner Vorschläge gleich auf welche Art und Weise über die SELLERLOGIC Laufzeit und so lange danach, wie es dem Nutzer nach geltendem Recht gestattet ist, die besagte Lizenz zu erteilen, und er erklärt sich damit einverstanden, SELLERLOGIC jegliche Hilfestellung zu leisten, die SELLERLOGIC benötigen könnte, um seine Rechte an den Vorschlägen des Nutzers zu dokumentieren, vervollständigen und aufrechtzuerhalten.

Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass SELLERLOGIC eigene Anwendungen, Inhalte und andere Produkte oder Dienstleistungen erstellen kann, die mit den vom Nutzer erstellten Applikationen in Konkurrenz stehen oder ähnlich sind. Nichts in diesen Geschäftsbedingungen kann als eine Einschränkung oder Verhinderung von SELLERLOGIC ausgelegt werden, solche Anwendungen, Inhalte und andere Produkte oder Dienstleistungen zu erstellen oder zu nutzen. Der Nutzer erklärt sich weiterhin damit einverstanden, dass in diesen Fällen keine Verpflichtung von SELLERLOGIC ihm gegenüber, weder finanziell noch anderweitig entsteht.

SELLERLOGIC kann für Zuordnungszwecke persönliche Informationen über Entwickler, Anfragen von anderen Nutzern oder potenziellen Nutzern zur Handhabung oder für andere Zwecke im Rahmen zulässiger Datenverarbeitung anzeigen, sofern SELLERLOGIC es für notwendig erachtet.

§7 Entgelt, Zahlung

Soweit die Nutzung des SELLERLOGIC Dienstes kostenpflichtig ist, richtet sich der Preis nach den Angaben in der jeweiligen Preisliste. Aktuelle Preise sind unter „sellerlogic.com“ abrufbar. Alle Preise gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer soweit hierfür nicht EU-Sonderregelungen gelten.

Soweit die Preise an den Umfang der Nutzung der SELLERLOGIC Dienste im Zusammenhang mit einer bestimmten Plattform anknüpfen (Repricer), so gilt Folgendes: Verhindert der Nutzer den Zugang zu den Handelsplattformen und beeinträchtigt damit die Abrechnungsgrundlage von SELLERLOGIC, werden Vergütungen aufgrund des Rechnungsdurchschnitts der vorausgegangenen 3 Monate berechnet. Sind seit Vertragsbeginn keine 3 Monate vergangen, gilt der Durchschnitt der vorausgegangenen Zeit als Berechnungsgrundlage.

Soweit die Preise an den Umfang des Arbeitsergebnisses der SELLERLOGIC Dienste im Zusammenhang mit einer bestimmten Plattform anknüpfen (Lost & Found), so gilt Folgendes: Kosten fallen nur für neue, dem Nutzer noch nicht bekannte Fälle an. Den Nachweis darüber, dass der Fall bereits bekannt ist, hat der Nutzer zu führen. Die Kosten fallen grundsätzlich zu dem Zeitpunkt an, in dem Amazon eine Erstattung an den Nutzer veranlasst. SELLERLOGIC ist jedoch laufend berechtigt, für angefallene Kosten bei erfolgter Erstattung durch Amazon Teilzahlungen zu verlangen.

Unabhängig von der Auszahlung durch Amazon fallen die Kosten auch dann an, wenn der Nutzer eine Erstattung bei Amazon nicht oder nicht innerhalb von 30 Tagen ab dem Zeitpunkt des Auffindens bei Amazon anmeldet. Soweit eine von Amazon bestimmte frühere Verfallsfrist des Anspruchs früher als nach 30 Tagen eintritt, ist dieser Zeitpunkt maßgeblich. Berechnungsgrundlage für die Erstattungshöhe ist der von der Plattform angegebene jeweilige Auszahlungsbetrag. Sollte dieser Auszahlungsbetrag nicht ermittelbar sein, so ist der aktuelle Verkaufspreis abzüglich der Plattformgebühren Grundlage der Berechnung. Der Nichtmeldung bei Amazon stehen die Fälle gleich, in denen der Nutzer auf Nachfragen von Amazon nicht spätestens innerhalb von 7 Tagen reagiert bzw. der Nutzer Rückfragen von Amazon nicht an SELLERLOGIC weiterleitet und so eine Beantwortung verhindert.

Soweit der Nutzer gegenüber SELLERLOGIC fälschlich erklärt, ein Anspruch gegenüber Amazon sei nicht gegeben, diesen jedoch gegenüber Amazon dennoch geltend macht, so ist SELLERLOGIC berechtigt, eine Gebühr gemäß Preisliste zu verlangen.

Im Fall einer Kündigung durch den Nutzer wird SELLERLOGIC die Suche nach neuen Fällen einstellen und die bis zum Zeitpunkt der Kündigung aufgefundenen Fälle nach den vorstehenden Regelungen abwickeln und berechnen.

Der Kündigung steht die Verhinderung des Zugangs durch Nutzer zu den Handelsplattformen gleich. In einem solchen Fall wird SELLERLOGIC, soweit der Nutzer die Verhinderung des Zugangs nicht binnen einer Woche wieder aufhebt, alle zu diesem Zeitpunkt noch offenen Fälle kostenpflichtig abrechnen.

Alle Zahlungen sind entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung zu entrichten und können mittels der angebotenen Zahlungsarten erbracht werden. SELLERLOGIC hat mit dem Einzug von Forderungen einen qualifizierten Payment Provider beauftragt, der auch die Zahlungsinformationen speichert.

Dem Nutzer stehen gegebenenfalls mehrere Zahlungsarten zur Verfügung. Dem Online-Formular ist die jeweils verfügbare Zahlungsart zu entnehmen. Je nach Land kann technisch bedingt eine unterschiedliche Verfügbarkeit von Zahlungsarten gegeben sein. Soweit die Zahlungsart „Lastschrift” als vereinbart gilt, erteilt der Nutzer SELLERLOGIC, zum Einzug der jeweils fälligen Forderung, auch für wiederkehrende Zahlungen und Verbindlichkeiten in wechselnden Höhen, ein SEPA-Basis-Mandat / SEPA-Firmen-Mandat. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird, soweit zulässig, auf 1 Tag verkürzt. Der Nutzer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung eines Zahlungsauftrags entstehen, gehen zu Lasten des Nutzers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch SELLERLOGIC verursacht wurde. Zusätzlich erhebt SELLERLOGIC eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 10,- netto.

Im Falle der Nichteinlösung oder Rückbuchung eines Zahlungsauftrags ist SELLERLOGIC berechtigt, für zukünftige Abrechnungszeiträume andere Zahlungsarten einzusetzen. 

Während eines laufenden Vertrages ist der Nutzer bei vereinbarter „Lastschrift”-Zahlungsart verpflichtet, stets ein SEPA-Mandat aufrechtzuerhalten. Soweit das SEPA-Mandat vom Nutzer bei bestehendem Vertragsverhältnis und noch ausstehenden Forderungen ersatzlos aufgekündigt worden ist, berechtigt dies SELLERLOGIC zur außerordentlichen Kündigung.  

SELLERLOGIC ist auch berechtigt, Vorkasse zu verlangen. Abweichungen zwischen Vorkasseforderungen und tatsächlich angefallenen Kosten werden am Ende eines jeden Monats ausgeglichen und, soweit möglich, im Folgemonat verrechnet.

Die Rechnungsstellung durch SELLERLOGIC erfolgt in elektronischer Form. Eine Übersendung findet per E-Mail statt. Daneben kann SELLERLOGIC dem Nutzer die Möglichkeit einräumen, Rechnungsdokumente im Nutzerkonto selbst in Dateiform abzurufen. Wünscht der Nutzer zusätzlich einen Versand auf dem Postweg, ist SELLERLOGIC berechtigt, hierfür einen Pauschalbetrag gemäß der Preisliste zu verlangen.

§8 Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers, Sicherungskopien

Der Nutzer wählt zum Zwecke der Nutzung des SELLERLOGIC Dienstes Zugangsdaten. Der Nutzer ist verpflichtet, diese Zugangsdaten geheim zu halten und SELLERLOGIC über den Verlust oder die unbefugte Nutzung der Zugangsdaten durch Dritte unverzüglich zu unterrichten. Dem Nutzer ist es nicht gestattet, Zugangsdaten Dritten zur Verfügung zu stellen. SELLERLOGIC ist berechtigt, Zugangsdaten zu sperren, falls ein Verdacht einer unbefugten Nutzung oder eines Missbrauchs der Daten vorliegt.

Der Nutzer darf den SELLERLOGIC Dienst nur für eigene unternehmerische Zwecke nutzen.

Der Nutzer ist verpflichtet, regelmäßig, zumindest aber täglich, die im SELLERLOGIC Dienst gespeicherten Daten durch Download zu sichern.

Soweit der SELLERLOGIC Dienst Schnittstellen zu Systemen Dritter bereitstellt, trifft die Pflicht zur Kontrolle der eingehenden oder ausgehenden Daten auf Konsistenz, Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität ausschließlich den Nutzer.

Soweit der Nutzer feststellt, dass der SELLERLOGIC Dienst nicht oder nicht ordnungsgemäß arbeitet, ist er verpflichtet, SELLERLOGIC hiervon in Textform unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Nutzer ist in diesem Fall aus Schadensminderungsgesichtspunkten ebenfalls verpflichtet, unerwünschte Änderungen an seinen Angeboten auf den Handelsplattformen wieder rückgängig zu machen.

Dem Nutzer obliegen die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, z.B. derzeit nach §§ 238, 257 Handelsgesetzbuch, § 147 Abgabenordnung.

§9 Datenschutz

Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland und in der Europäischen Union gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten. Eine Partei mit einem Absatzgebiet in der EU mit Sitz in einem Drittstaat hat insoweit EU-rechtliche Vorgaben zu beachten.

Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Nutzer personenbezogene Daten Dritter, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen, Bestimmungen hierzu berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes SELLERLOGIC von Ansprüchen Dritter frei.

SELLERLOGIC weist darauf hin, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten Dritter über SELLERLOGIC im Regelfall eine Auftragsverarbeitung darstellt. Zur datenschutzrechtlichen Regelung dieses Vertragsverhältnisses stellt SELLERLOGIC einen Mustervertrag zur Verfügung.

SELLERLOGIC ist berechtigt, die Daten der Nutzer in anonymer Form statistisch auszuwerten und für eigene Zwecke, auch für Werbezwecke zu verwenden. Dies dient insbesondere der Weiterentwicklung der SELLERLOGIC Dienste.

§10 Haftung

SELLERLOGIC haftet gegenüber dem Nutzer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle selbst sowie durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet SELLERLOGIC im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

Im Übrigen haftet SELLERLOGIC nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die für die Erreichung des Vertragsziels von besonderer Bedeutung sind, ebenso diejenigen Pflichten, die im Fall einer schuldhaften Verletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.

Die verschuldensunabhängige Haftung von SELLERLOGIC auf Schadensersatz nach §536a Bürgerliches Gesetzbuch für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen, die vorstehenden Absätze bleiben unberührt.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn oder nicht eingetretene Einsparungen, Mangelfolgeschäden oder Schäden, die ihre Ursache in der vom Nutzer oder von Dritten zur Verfügung gestellten Anwendungsumgebung oder Telekommunikationsinfrastruktur haben, besteht nicht.

§11 Laufzeit, Kündigung

Der Vertrag über eine kostenlose Nutzung beginnt mit Vertragsschluss, läuft für den festgelegten Zeitraum und kann von jeder der Parteien ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

Die Laufzeit des Vertrages über eine kostenpflichtige Nutzung des SELLERLOGIC Dienstes beginnt mit Freischaltung durch SELLERLOGIC und läuft für den jeweils vereinbarten Zeitraum. Die Laufzeit eines Vertrages über eine kostenpflichtige Nutzung des SELLERLOGIC Dienstes verlängert sich automatisch um die gewählte Laufzeit, wenn die Verlängerung nicht zuvor durch Nutzung der online bereitgestellten Deaktivierungsfunktion (spätestens am letzten Tag der Laufzeit) ausgeschaltet wird. 

Dies wird SELLERLOGIC unverzüglich durch eine Deaktivierungsbestätigung mitteilen. 

Sofern ein unbefristeter Vertrag vereinbart wurde, ist eine Kündigung jederzeit möglich durch Anklicken der dafür zur Verfügung gestellten Klickbox. Die Kündigung wird durch eine Bestätigungsmail von SELLERLOGIC mitgeteilt. 

Kündigungen durch SELLERLOGIC erfolgen soweit gesetzlich zulässig in Textform. 

Unberührt bleibt die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Diese Kündigung bedarf bei beiden Vertragsparteien der Textform.

Eine in Textform zu erklärende Kündigung gegenüber SELLERLOGIC per E-Mail ist an [email protected] zu richten.

Stellt der Nutzer die Nutzung des SELLERLOGIC Dienstes vor Ablauf der Vertragslaufzeit einseitig ein, so bleibt seine Pflicht zur Entrichtung der Vergütung hiervon unberührt.

Ist der Nutzer mit der Zahlung der monatlichen Vergütung oder mit sonstigen Zahlungsverpflichtungen nicht nur geringfügig im Zahlungsverzug, so kann SELLERLOGIC bei Fortdauer der Zahlungsverpflichtung die Nutzungsberechtigung der SELLERLOGIC Dienste bis zur vollständigen Nacherfüllung des Zahlungsverzuges entziehen und/oder die Inanspruchnahme weiterer Leistungen solange verweigern.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt neben dem Recht zum Entzug der Nutzungsberechtigung unberührt.

Kündigt SELLERLOGIC einen Vertrag mit bestimmter Laufzeit nach entsprechender Abmahnung im Fall sonstiger Leistungspflichtverletzungen des Nutzers oder bei Fristsetzung zur Nacherfüllung im Fall des Zahlungsverzugs, ist der Nutzer zur Zahlung eines pauschalisierten Schadenersatzes statt der Leistung in Höhe der monatlichen Kosten für die vertragliche Restlaufzeit verpflichtet. Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn der Nutzer eine Lastschrift zurückbucht, in diesem Fall ist SELLERLOGIC auch ohne Abmahnung zu einer Kündigung berechtigt. Die monatlichen Kosten werden aufgrund des Rechnungsdurchschnitts der vorausgegangenen 3 Monate berechnet. Sind seit Vertragsbeginn keine 3 Monate vergangen, gilt der Durchschnitt der bislang vorausgegangenen Zeit als Berechnungsgrundlage. Den Parteien bleibt es unbenommen in diesem Zusammenhang nachzuweisen, dass ein höherer, niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

§12 Änderungen dieser AGB, Übertragung von Rechten

SELLERLOGIC hat das Recht, die Bestimmungen bezüglich der zu erbringenden Leistung nach billigem Ermessen in Abwägung der technischen Erfordernisse und Marktgegebenheiten zu ändern, soweit dies für den Nutzer zumutbar ist.

Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden unter der Domain “sellerlogic.com” veröffentlicht. Über Änderungen der AGB, die nicht unter Abs. 1 fallen, wird der Nutzer in Textform informiert. Die Änderungen werden wirksam, sofern der Nutzer den jeweiligen Änderungen nicht spätestens 14 Tage nach Zugang der erhaltenen Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. Auf die Bedeutung seines Schweigens wird der Nutzer zusammen mit der Änderungsmitteilung hingewiesen. Widerspricht der Nutzer der Änderung, ist SELLERLOGIC berechtigt, den Vertrag ordentlich zum Laufzeitende zu kündigen. Macht SELLERLOGIC von diesem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, wird der Vertrag zu den bis dahin geltenden Bedingungen fortgesetzt.

SELLERLOGIC ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist der Nutzer berechtigt, sich vom Nutzungsvertrag zu lösen.

§13 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von SELLERLOGIC Düsseldorf. Dasselbe gilt, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

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