Brexit: Amazon FBA stoppt Bestandsumlagerung zwischen EU und UK – Das können Händler tun!

Robin Bals
Amazon Pan EU: Der Brexit wird auch für FBA-Händler zu spüren sein.

Das Vereinigte Königreich hat die Europäische Union am 31. Januar 2020 verlassen. Die Auswirkungen halten sich noch in Grenzen. Das liegt auch daran, dass Großbritannien zwar formal bereits ausgetreten ist, aber weiterhin die Regeln der EU anwendet. Diese Übergangsphase endet jedoch mit dem Jahresende 2020. Ab dem 01. Januar 2021 trennen sich die Wege endgültig. Eigentlich soll es bis dahin ein Abkommen geben, das die zukünftigen Beziehungen zwischen Vereinigtem Königreich und EU regelt. Doch ob innerhalb weniger Monate tatsächlich ein gemeinsamer Nenner gefunden werden kann, ist zweifelhaft. Und die Auswirkungen des Brexit bekommen auch Amazon FBA-Unternehmen zu spüren, die international verkaufen – sowohl britische als auch solche aus der EU. 

Keine Bestandsumlagerung nach dem Brexit: Amazon FBA stoppt Transfers

Mit Wirkung zum 01. Januar 2021 stoppt Amazon alle Bestandsumlagerungen innerhalb des Pan EU-Programms. Damit könnten nicht nur britische Händler den Zugang zu den europäischen Amazon-Marktplätzen verlieren, auch deutsche und andere europäische Verkäufer bekommen potenziell Probleme, ihre Produkte über die neue Zollgrenze nach Großbritannien und Nordirland zu verkaufen. 

Bisher konnten Seller dem Brexit dank dem Amazon FBA- und Pan EU-Programm relativ gelassen entgegensehen. Dabei sendet der Händler seine Waren an ein beliebiges europäisches Logistikzentrum von Amazon. Im Anschluss kümmert sich der E-Commerce-Riese nicht nur um Versand, Kundenservice und Co., sondern auch um die nachfragegerechte Verteilung der Ware innerhalb der Europäischen Union. 

Doch nach dem Brexit stoppt Amazon auch für FBA-Waren diesen Service und transportiert weder die Güter britischer Händler in die EU noch die Artikel europäischer Verkäufer ins Vereinigte Königreich. Diese Änderungen haben weitreichende Auswirkungen, denn Unternehmen können nicht länger das weitverzweigte Logistiknetzwerk des Onlineriesen nutzen. Das heißt: 

  • Es findet keine Bestandsumlagerung zwischen der EU und dem UK statt.
  • Nach dem Brexit wird Amazon keine FBA-Bestellungen von der EU nach UK oder umgekehrt ausführen; davon sind auch Bestellungen per Europäischem Versandnetzwerk (EFN) betroffen. 
  • Auf paneuropäische Bestellungen außerhalb des Vereinigten Königreichs hat der Brexit keine Auswirkungen. Amazon FBA/EFN wird weiterhin Transfers von Lagerbestand zwischen den europäischen Logistikzentren vornehmen und Bestellungen auf der deutschen, französischen, italienischen oder spanischen Website ausführen.

Das können Unternehmen jetzt tun

Amazon FBA im UK? Der Brexit verkompliziert das Business!

Um die Auswirkungen des Brexit aufs eigene Amazon FBA-Geschäft so gering wie möglich zu halten, sollten Händler schon jetzt damit beginnen, Änderungen ihrer Betriebsabläufe vorzubereiten. Einfachste Möglichkeit, den kommenden Problemen vorzubeugen, ist sicherlich, den Marktplatz Amazon UK abzuschalten. Das dürfte für viele Verkäufer aber nur die schlechteste Lösung sein, vor allem wenn ein gewisser Umsatzanteil auf amazon.co.uk generiert wird. 

Der E-Commerce-Riese schlägt zwei weitere Lösungen vor, um nach dem Brexit sowohl über Pan EU als auch in UK verkaufen zu können, ohne das Europäische Versandnetzwerk zu nutzen: 

  1. das Senden von Ware durch den Händler direkt an ein Amazon-Logistikzentrum innerhalb des Vereinigten Königreichs. Das bedeutet aber auch, dass Verkäufer ihren Lagerbestand aufteilen müssen. Ware, die auf dem Kontinent bzw. auf der britischen Insel lagert, steht dann für Bestellungen aus dem jeweils anderen Gebiet nicht mehr zur Verfügung.
  2. den eigenen Versand von Bestellungen durch einen externen Versanddienstleister via FBM. Bei dieser Vorgehensweise stellt sich insbesondere bei Handelsware die Frage, inwiefern der Verlust des FBA-Status und des Prime-Logos die Chancen auf die Buy Box beeinflussen.

Beide Lösungen haben gemeinsam, dass in Zukunft der Marktplatz-Verkäufer selbst für das Verbringen der Ware über die neue Zollgrenze verantwortlich ist und damit auch alle rechtlichen Vorgaben erfüllen muss. Das kann beispielsweise eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für das Vereinigte Königreich, EORI-Nummern oder bestimmte Lizenzen beinhalten. Welche Voraussetzungen konkret erfüllt werden müssen, hängt auch davon ab, ob es ein Handelsabkommen geben wird oder nicht. Viele Dinge wie die Regelungen zur Umsatzsteuer sind bisher ungeklärt. 

Ob und wann nach dem Brexit das Amazon FBA– bzw. Pan EU-Programm auch für UK zur Verfügung stehen wird, ist noch völlig offen und darf zum jetzigen Zeitpunkt bezweifelt werden.

Bildnachweise in der Reihenfolge der Bilder: © tanaonte – stock.adobe.com / © FrankBoston – stock.adobe.com

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